Wie Wissenschaft zu Kindeswohl und Umgangsrecht in Deutschland selbst durch Ministerien manipuliert wird

Wie „walperisiert“ wurde die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“?

Mit Eintritt der Direktorin des Deutschen Jugendinstitutes (DJI), Prof. Sabine Walper, in die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ 2020 wurden Sorgen laut, dass die Ergebnisse „politisch umgeschrieben“ oder „walperisiert“ werden könnten. Was ist dran an diesen Befürchtungen? Uns liegen exklusiv die Studienversionen aus 2019 vor, welches das Bundesfamilienministerium eigentlich beabsichtigte, zu vernichten. Wir ziehen einen ersten Vergleich. Und stellen die Frage: Ist politisch unabhängige, wissenschaftliche Forschung zum Wohlergehen von Trennungskindern in Deutschland überhaupt noch möglich?

Zum Hintergrund

2014 wurde die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht in Auftrag gegeben. Früh kamen Manipulationsvorwürfe auf, da Änderungen am Studiendesign und politische Einflussnahme erkennbar wurde (siehe Chronik). 2019 lieferten die Wissenschaftler die Studie beim Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ab. Veröffentlicht wurde sie aber nicht. Die Herausgabe der Unterlagen wurde auch im Rahmen eines Verfahrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gefordert. Das Ministerium weigert sich, bestritt, eine vollständige Studie vorliegen zu haben und gab an, sämtliche vorherigen Studienversionen vernichten zu wollen, sobald die finale Version vorliegen würde. Ein absolut indiskutables und rechtlich nicht zulässiges Vorgehen eines Ministeriums. Jegliche Manipulation wäre so nicht mehr nachweisbar gewesen.

Dies konnte verhindert werden. Im Sommer 2023 wurde das BMFSFJ in zweiter Instanz erneut rechtskräftig verurteilt, die Studienunterlagen bzw. Entwürfe herauszugeben. Auf der Seite „Kindeswohl und Umgangsrecht“ veröffentlichen wir diese exklusiv. So ist, entgegen der Intention des BMFSFJ, ein Vergleich der verschiedenen Versionen der Studie und deren Veränderungen / Manipulationen möglich.

Prof. Sabine Walper, Leiterin des Deutschen Jugendinstitutes, wurde der ursprünglichen Forschungsgruppe durch das BMFSFJ „an die Seite gestellt“. Sie sollte diese bei der Fertigstellung der Studie zu unterstützen. Aufgrund der auch finanziellen Abhängigkeit des DJI und der engen Verflechtung mit dem BMFSFJ gab es aber Bedenken, dass die Wissenschaftlichkeit der Aussagen leiden und diese eher „politisch erwünscht“ umgeschrieben werden würden. Seit 2020 arbeiteten Walper und ihr Team an der „Modifikation“ von „Kindeswohl und Umgangsrecht“.

Dieser Artikel stellt einen ersten Überblick über die Änderungen zwischen 2019 (ursprüngliche Forschergruppe) und der offiziellen Version 2023 (unter Einfluss von Frau Prof. Walper und dem DJI) dar. Vertiefende Analysen werden später noch folgen.

Wieviel Walper steckt in der 2023er-Version der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“

Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass die Darstellung der Studienergebnisse insgesamt gewonnen hat. Auch die 2019 noch fehlenden Regressionsanalysen wurden ergänzt. Die wissenschaftliche Tiefe der Auswertung hat zugenommen. Einige in der 2019er-Version noch wünschenswerte Differenzierungen wurden nachgeholt.

Spannender aber ist, was nicht mehr in der Studie enthalten ist.

Wie "walperisiert" wurde die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht?

Was wurde 2023 weggelassen?

  • 2019 hatten die Wissenschaftler in der Basisstudie unter 3.1 noch transparent dargelegt, unter welchen Umständen sie die Erhebung der Daten durchgeführt haben – oder besser – durchgeführt haben mussten. Die Einflussnahmen des BMFSFJ wurden aufgeführt, die Veränderungen am Studiendesign etc. 2023 ist davon kein Wort mehr zu finden. Jeglicher Nachweis für Manipulationen wurde eliminiert.
  • 2019 wurde transparent dargelegt, aufgrund welcher Umstände eine Reduktion der Daten im Eltern- als auch im Kinderinterview durchgeführt wurde. 2023 ist davon nichts mehr zu finden.
  • 2019 gab es noch Ergebnisse zu einer Gruppe von 209 befragten Eltern, bei denen die Kinder nicht mit befragt werden konnten. Hier waren vor allem auch nicht hauptbetreuende Elternteile enthalten. Es bestand eine nahezu 50%-ige Geschlechtsverteilung. Deren Ergebnisse unterscheiden sich in Teilen erheblich von denen der Hauptstudie. 2023 werden deren Ergebnisse nicht mehr mitgeteilt und schon gar nicht in der Auswertung berücksichtigt.
  • 2019 wurde die Auswertungsstrategie unter 3.1.2 noch transparent dargelegt. 2023 wurde daraus unter „2.5 Exkurs zu den Auswertungen“ nur noch allgemeine Prosa, welche eine Nachvollziehbarkeit der Wissenschaftlichen Methodik nicht mehr ermöglicht.
  • 2019 wurden 425 Kinder in die Auswertung einbezogen, 2023 sollen es auf einmal 490 Kinder gewesen sein. Woher kommen diese 65 zusätzlichen Kinder?
Die verschwundenen Studien-KinderAnzahl Kinder 2019Anzahl Kinder 2023
Entwicklung von Kindern vor der Einschulung238177 – 179
psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen355242
Gesundheitsbezogenen Lebensqualität ab dem Schulalter439299
Kompetenzen ab dem Schulalter443300
In die der Studie zu den jeweiligen Erhebungsverfahren ausgewertete Kinder – wo sind sie nur 2023 alle geblieben?
  • 2019 wurde im Review der internationale Forschungsstand noch sehr ausführlich und differenziert dargestellt. 2023 sind diese Ausführungen nahezu vollständig verschwunden und wurden fast ebenso vollständig unter 4.1 durch den Forschungsstand des DJI ersetzt. Bezeichnend an dieser Stelle ist, dass die meisten dieser DJI-Quellen erst nach 2019 veröffentlicht wurden – also nachdem die ursprünglichen Ergebnisse von „Kindeswohl und Umgangsrecht“ bereits vorlagen. Wurden hier bewusst Quellen mit politisch erwünschten Ergebnissen „erschaffen“?
  • 2023 werden unter 4.2.3 die Anzahl der Übernachtungen beim anderen Elternteil in prozentualer Verteilung dargestellt. Abweichend zu den weiteren Darstellungen gibt es hier keine Differenzierung nach Mutter oder Vater. 2019 gewährten uns die Forscher einen Einblick, wie oft Kinder im Verhältnis von Müttern und Vätern jeweils Kontakt zum anderen Elternteil haben und wie lange.
    „Die Kinder treffen sich mit 2,3 mal mit dem getrenntlebenden Vater und 5,2 mal mit der getrenntlebenden Mutter. Das Kind übernachtet im Schnitt 6 mal bei der Mutter und 2 mal beim Vater. Monatlich beträgt die Anzahl der Wechsel zwischen den Haushalten bei getrenntlebender Mutter 2rnal, bei getrenntlebendem Vater 1 mal. Die Aufenthalte bei der Mutter liegen im Durchschnitt bei 1,5, beim Vater 0,8 Tagen.“ Basisstudie 3.2.1.6, Seite 15

    Im Klartext: Leben Kinder beim Vater, sehen sie ihre Mütter doppelt so häufig und doppelt so lange wie ihre Väter, wenn die Kinder bei der Mutter leben.
    Eine solche Aussage ist in der politischen Diskussion erheblicher Sprengstoff und passt überhaupt nicht in die Agenda des BMFSFJ. Es wundert daher nicht, dass diese Aussage unter Prof. Walper „unsichtbar“ wurde.
  • 2023 wird in Tabelle 5.16 die Eltern-Kind-Beziehung aus Sicht des Fokus-Kindes darstellt. Der Leser sieht, dass Kinder ein durchgehend gutes Verhältnis zur Mutter und ein etwas schlechteres Verhältnis zum Vater haben. Wie sich aber dieses Verhältnis in den Betreuungsmodellen darstellt, erfährt der Leser nicht. Verwunderlich, da doch an anderen Stellen unter allen Umständen die Ergebnisse den Betreuungsmodellen zugeordnet werden sollten. 2019 machten die Wissenschaftler dies auch. Sie gaben unter 3.2.1.3 in der Basisstudie noch an:
    „78,8% der Kinder, die im Residenzmodell betreut werden, geben ein ziemlich bis sehr gutes Verhältnis zum Vater an (Wechselmodell 83,8%). 13.8% bezeichnen das Verhältnis als „einigermaßen“ (Wechselmodell 8,6%), 4,7% als „kaum“ gut (Wechselmodell 2,9% und 2,8% als „gar nicht“ gut (Wechselmodell 4,8%).“
    Klartext: Je mehr Zeit Kinder mit ihren Vätern verbringen, desto besser ist deren Verhältnis zu ihnen. Und dies, ohne dass das Verhältnis zur Mutter leidet.
  • Die meisten Kinder sind mit der Umgangsregelung nicht zufrieden: Gefragt nach der Zufriedenheit mit der Kontakthäufigkeit zum anderen Elternteil, geben 257 Kinder (60,5%) an, eher nicht zufrieden zu sein (gar nicht, kaum, einigermaßen). 156 Kinder (39,5%) sind dagegen ziemlich oder sehr zufrieden mit der Häufigkeit, mit der sie Kontakt zum anderen Elternteil haben (Tab. 14). (Basisstudie 3.2.1.6). Dies fehlt in der 2023er-Version der Studie
  • Kaum Unterschiede bei der Zahlung von Unterhalt zwischen Müttern und Vätern: In den Fällen, in denen Unterhaltsverpflichtung beim anderen Elternteil besteht (n=380), kommt dieser nach Angaben des befragten Elternteils in 56,8% der Fälle seinen Unterhaltsverpflichtungen nach, entsprechend 43,2% nicht. Differenziert nach Müttern und Vätern bejahen 56,3% der Mütter und 59,2% der Väter eine eingehaltene Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils. (Basisstudie 3.2.2.5). 2023 wurde dies nicht mehr dargestellt, die Information widerspricht auch den kolportierten Darstellungen des BMFSFJ vom unterhaltsprellenden Vater.
  • Mütter profitieren finanziell mehr von einer Trennung, während Väter schlechter gestellt werden: Zusammengenommen berichten rund 20 % aller Mütter davon, dass sich die finanzielle Situation durch die Trennung/Scheidung verbessert habe. Dies ist bei Vätern ähnlich. Unterschiede zeigen sich dagegen in der Schlechterstellung der finanziellen Situation zwischen den Elternteilen. Während rund 55 % der Mütter Verschlechterungen berichten, trifft dies auf 65 % der Väter zu. (Basisstudie 3.2.2.5, Tab. 51). Diese Darstellung fehlt 2023 und ist politisch sicherlich auch unerwünscht, da es das Bild, welches von Müttern und Vätern nach einer Trennung auch politisch gerne gezeichnet wird, völlig auf den Kopf stellt.
  • 2019 gab es noch eine auf Wunsch des BMFSFJ durchgeführte Befragung zum Thema häusliche Gewalt von Müttern in Frauenhäusern. 2023 erfährt man nicht mal mehr, dass es eine solche Erhebung gab.
  • Auch zur Wahrnehmung der Jugendhilfe sind 2023 Aussagen „verschwunden“, denn 2019 wurde hier noch nach Müttern und Vätern differenziert.
    2023: „Im Durchschnitt haben die Eltern die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe als „einigermaßen“ hilfreich eingeschätzt. Hierbei überwiegen jedoch die Urteile an beiden Enden der Antwortskala: jeweils 34 % der Eltern beurteilten das Angebot als „gar nicht“ oder „sehr“ hilfreich, während die drei mittleren Rating-Stufen (kaum, einigermaßen, ziemlich) zusammengenommen ebenfalls nur ein Drittel der Antworten erhielten. Mütter und Väter unterscheiden sich in diesen Einschätzungen nicht.“
    2019: „Für die Mütter war die Unterstützungs-/ Beratungsleistung der Kinder und Jugendhilfe in 59,8% der Fälle sehr hilfreich (ziemlich: 10,3%, einigermaßen 13,7%, kaum 16,2%). Die Väter beurteilten die Unterstützung etwas weniger hilfreich. 29,3% antworteten mit „sehr hilfreich“, 32,1% ziemlich, 14,6% einigermaßen und 19,5% kaum.
    Es gibt also deutliche Unterschiede in der Wahrnehmung der Jugendhilfe von Müttern und Vätern 2019, was 2023 verschleiert und nicht mehr dargelegt wurde. Dabei wäre dies eine wichtige Diskussionsgrundlage, um die Arbeiter der Jugendhilfe zu optimieren, denn diese scheint ein Problem mit dem Zugang zu Vätern zu haben. Im für die Jugendhilfe zuständigen BMFSFJ wäre eine solche Feststellung aber vermutlich unerwünscht.
  • 2019 wurden noch die Ergebnisse einer retrospektiven Befragung von Jugendlichen zu ihren Erfahrungen mit der Trennung in die Auswertung einbezogen. 2023 erfährt man davon nichts mehr. Diese Erkenntnisse existieren plötzlich nicht mehr.
  • 2019 betonten die Forscher an mehreren Stellen die besondere Bedeutung auch der Großeltern als wichtige Bezugspersonen für die Kinder im Familienverbund und insbesondere im Trennungskontext. Sie betonten auch, dass das Umgangsrecht der Großeltern in Deutschland sehr schwach ausgeprägt sei. 2023 gab es keinerlei Aussagen mehr zu Großeltern, obwohl deren Umgangsrecht ebenfalls im Zusammenhang mit dem Kindeswohl steht.

Unter Prof. Walper und ihrem DJI-Team wurden offensichtlich vor allem die Informationen und Daten ausgewertet und dargestellt, welche ihren Ergebnisvorstellungen entsprachen. Oder den Ergebnisvorstellungen derjenigen, die sie finanzieren – dem Bundesfamilienministerium. Das bewusste Unterdrücken von erhobenen Informationen wäre unseriös, unwissenschaftlich und beschämend.

Die Differenzen schon allein in der Datenbasis sind so gravierend, dass nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass hier noch die Ergebnisse von „Kindeswohl und Umgangsrecht“ wiedergegeben wurden, welche die Forscher erhoben haben und für die der Steuerzahler bezahlt hat.

Wichtig aus Sicht von Prof. Walper und des Bundesfamilienministeriums war aber wohl vor allem eine Aussage im Fazit:

Festgemacht am Wohlergehen der Kinder legen diese Befunde kein spezifisches Leitbild zur Verteilung der zeitlichen Anteile bei der Betreuung und Erziehung der Kinder durch ihre getrennten Eltern nahe. Auch weiterhin sollten die besonderen Lebensumstände, Ressourcen und Vulnerabilitäten von Eltern und Kindern zur Geltung kommen können, wenn Eltern, Familiengerichte oder Beratungsstellen eine passende Lösung im Einzelfall suchen. Allerdings ist es wichtig, Konflikte zwischen den Eltern und Umgangsprobleme zu begrenzen sowie Möglichkeiten für eine aktive Involviertheit der Väter zu stärken, sowohl in bestehenden Partnerschaften als auch nach einer Trennung.“

Liest man die Studie 2019 und auch 2023 aufmerksam, stellt man fest, dass gemeinsame Betreuung in keinem Fall schlechter, aber in vielen Fällen besser oder deutlich besser ist als Betreuungsformen mit weniger Kontakt der Kinder zu beiden Eltern. Prof. Walper hat offenbar ihr Bestes gegeben, um diesen Umstand, wo auch immer möglich, zu relativieren oder über Analyse-Kombinationen als nicht relevant darzustellen. Dies selbst an Stellen, an denen es erhebliche Abweichungen zugunsten gemeinsamer Elternschaft gab. Im Detail werden sich hierzu hoffentlich unabhängige Wissenschaftler zu Wort melden, die noch tiefer die Systematik beurteilen können.

Wie wohl Kinder über walperisierte Studien denken würden?

Wie „walperisiert“ ist die Studie wirklich?

Wie dargestellt wurde die Datenbasis massiv verändert und relevante Datenmengen nicht mehr berücksichtigt, insbesondere in Fällen, wenn diese politisch unerwünschte Ergebnisse ergeben hätten. Hinzu kommt, dass der wissenschaftliche Forschungsstand, auf den 2023 Bezug genommen wurde, sich für Deutschland nun weitgehend auf DJI-Forschung bezieht und die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen wie den AID:A-Datensatz, welcher zu 96,1% auf der Befragung von Müttern beruht. Sowohl Angaben von Vätern als auch Angaben von Umgangselternteilen wurden bereits durch die Einflussnahme des BMFSFJ erheblich be- und verhindert. Unter Prof. Walper wurde dieser Prozess eohl noch einmal verstärkt oder „walperisiert“.

So erfahren wir zum Thema Trennungseltern und deren Kindern weiterhin vor allem, wie die Sicht und das Wohlergehen im hauptbetreuenden Haushalt der Mutter sind. Ein Vergleich zwischen den Sichten und Einschätzungen aus beiden Haushalten ist nicht möglich. Und die bekannte Tendenz, dass ein Kind im Haushalt eines Elternteils eher angepasste Antworten gibt, die im zweiten Haushalt ganz anders ausfallen können, wird ebenfalls nicht mit abgebildet.

Die 2023er-Version der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ scheint vor allem politisch erwünschte Aussagen zu produzieren, die die 2019-er Version auf wissenschaftlicher Basis so nicht liefern konnte. Es wurde offenbar „walperisiert. Und es stellt sich erneut die Frage: Ist in Deutschland politisch unabhängige und wissenschaftliche Forschung zu Trennung und Scheidung und zum Wohlergehen von Kindern überhaupt möglich?

Es ist an der Zeit, dass die skandalösen Vorgänge rund um diese Studie und das Vorgehen des BMFSFJ vollständig durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden.

In diesem Zuge sollte dann auch geklärt werden, wie überhaupt das Team um Prof. Walper an der Studie arbeiten konnte. Öffentlich wurde immer bekundet, eine Weiterarbeit wäre aufgrund eines Bescheides des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) nicht möglich gewesen. Weitergearbeitet wurde aber im Hintergrund wohl trotzdem. Die Fragen um diese Studie werden uns wohl noch länger begleiten.

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