Wie Wissenschaft zu Kindeswohl und Umgangsrecht in Deutschland selbst durch Ministerien manipuliert wird

Gibt es auf Fragen auch Antworten?

Auch und gerade nach der Veröffentlichung von „Kindeswohl und Umgangsrecht“ gibt es Fragen zur Studie. Jetzt sogar mehr als vorher, denn an der Transparenz, wie die Ergebnisse zustande kamen, fehlt es weiterhin. Die Frage ist nur: Gibt es auf Fragen auch Antworten?

Aus dem Spießrutenlauf des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) im Familienausschuss am 27.09.2023 ließ sich wenig ablesen. Die relevanten Fragen wurden umschifft oder erst gar nicht beantwortet. Wir haben daher zwei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das BMFSFJ gestellt.

Was enthält der Vergleich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten?

Wir wollen zum einen wissen, welchen Inhalt hat der Vergleich zwischen dem BMFSFJ und dem Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) hat und wann dieser geschlossen wurde. Die Parlamentarische Staatsekretärin Ekin Deligöz konnte oder wollte hierzu auf Anfrage im Familienausschuss keine Antwort geben. Die Anfrage ist hier bei fragdenstaat.de nachzulesen.

Gibt es auf Fragen auch Antworten zu den Forschungsdaten der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht?
Wird es diesmal Antworten geben, welche Daten der Auswertung der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht zugrunde gelegt wurden?

Wann werden die Forschungsdaten veröffentlicht?

Unsere zweite Anfrage bezieht sich auf die wissenschaftliche Systematik und Daten. Es gehört zum guten wissenschaftlichen Standard, die verwendeten Daten (anonymisiert) zur Verfügung zu stellen. Anhand solcher Public-Use-Files können sich andere Wissenschaftler ein Bild davon machen, ob nach wissenschaftlichen Standards gearbeitet wurde und die Daten reproduzierbar sind. Dazu gehören auch Informationen darüber, wie die Daten codiert wurden, welche Syntaxen verwendet wurden oder welche Datensätze verwendet wurden – oder auch nicht. Hier haben sich nach unseren Veröffentlichungen mehrere Personen, welche selbst wissenschaftlich arbeiten, an uns gewandt und bei der Erstellung einer entsprechenden Anfrage unterstützt, wofür wir sehr dankbar sind. Die Anfrage nach den Forschungsdaten haben wir hier verlinkt.

Gibt es auf Fragen auch Antworten?

Warten wir es ab, wie das Ministerium in diesem Fall mit den IFG-Anfragen umgeht. Zur Herausgabe der Studienfassungen 2019 wurde es über zwei Instanzen verurteilt und hatte den gesetzlichen Anspruch über insgesamt vier Jahre verweigert. Mal schauen, ob sich das Bundesministerium in diesem Fall gesetzestreuer verhält und für die notwendige Transparenz sorgt.

Also gibt es auf Fragen auch Antworten? Es wäre im eigenen Interesse des Ministeriums. Es könnte so die im Raum stehenden Manipulationsvorwürfe ausräumen. Bei einer Verweigerung der gesetzlich garantierten Informationsansprüche könnte man also davon ausgehen, dass an den Manipulationsvorwürfen doch etwas dran wäre.

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