Wie Wissenschaft zu Kindeswohl und Umgangsrecht in Deutschland selbst durch Ministerien manipuliert wird

Studienversionen und Unterschiede

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) lieferte nach Verurteilung des Verwaltungsgerichts Berlin und der nicht zugelassenen Revision beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach Aufforderung und Androhung der Vollstreckung Anfang Juli 2023 drei Aktenordner mit Studienunterlagen, jeweils zum vom Ministerium angegebenen Datum 02.04.2019, 02.05.2019 und 13.11.2019. Hier stellen wir die Studienversionen und Unterschiede dar.

Noch am 27.01.2023 behauptete das BMFSFJ wie schon seit 2019 durchgängig, dass „bislang nur Entwurfsteile der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in Rohfassung“ vorliegen würden und man plane, „den fragmentarischen Rohentwurf in eine Struktur zu fassen“ (siehe hierzu auch die Chronik des Verlaufs der Studie).

Mit diesen Aussagen hat das Bundesfamilienministerium, seine zahlreichen Ministerinnen und Staatssekretäre und Staatssekretärinnen Bürger, Presse, Abgeordnete und auch das Parlament vier Jahre lang belogen. Mit der Version 02.05.2019 lag dem Ministerium eine vollständige, nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Studie, vor. Dies deckt sich auch mit der Aussage der Wissenschaftler, dass sie dem Ministerium am 30.04.2019 ihre vollständige Studie übergeben haben.


Gliederung und Umfang der Studienteile

Titel02.04.201902.05.201913.11.2019
Deckblatt Uni Bremen und Forschungsgruppe Petra1
Gliederung111
0. Vorwort12
Studienverlauf15
1. Hauptteil: Studienstruktur und Kernaussagen12
2. Review: Systematische Analyse der internationalen Literatur343840
3. Basisstudie103127
4. Teilstudie: Retrospektive Befragung424439
5. Teilstudie: Häusliche Gewalt3131
Diskussion und Empfehlung16
6. Literaturverzeichnis1414
7. Anhänge
Anhang A: für die Studie erstellte Erhebungsverfahren
A1 – Elternfragebogen3232
A2 – Kinder-/ Jugendlichenfragebogen2020
A3 – Fragebogen Mütter zur häuslichen Gewalt3232
A4 – Retrospektive Befragung4343
A5 – Raster zur Aktenanalyse im familiengerichtlichen Verfahren1414
Anhang B: deskriptive Auswertung der Hauptstudie (alle Items)94120
Anhang C: deskriptive Auswertung der Teilstudie Eltern ohne Kind Befragung (alle Items)3131
Anhang D: deskriptive Auswertung der Teilstudie Häusliche Gewalt (alle Items)4545
Anhang E: Begründung für die Datenreduktion in der Hauptstudie58
Anhang F: Gruppierungsmerkmale für die Hauptstudie3
Umfang der von den Wissenschaftlern gelieferten Unterlagen zur Studie Kindeswohl und Umgangsrecht.
Die Zahlen zu den einzelnen Daten geben den Seitenumfang an. Durch Klick auf die Zahl öffnet sich das jeweilige Dokument (Verlinkung)
Das Datum ist vermutlich das des Eingangs beim Bundesfamilienministerium. Hier gibt es geringfügige Unterschiede in den Aussagen der Wissenschaftler (30.04.2019 zu 02.05.2019)

Analyse der Studienversionen und Unterschiede

Analyse der Unterschiede zwischen den Versionen

Alle vom Ministerium in Papierform gelieferten Dokumente wurden gescannt und mit einer OCR-Software digitalisiert. Zu allen Versionen wurden dann mithilfe eines digitalen Textvergleiches Unterschiede ausfindig gemacht. Diese werden nachfolgend dargestellt.

Hauptteil bzw. Studienverlauf

Die Versionen 02.05.2019 und 13.11.2019 sind in weiten Teilen identisch. Ergänzt wurde am 13.11.2019 ein Factsheet. Hierbei handelt es sich vermutlich um die am 02.05.2019 angekündigte Summary.

  • Seite 3 Absatz zum gesellschaftlichen Wandel wurde in Version 13.11.2019 gestrichen.
  • Seite 4 Erweiterung der Punkte von 3 auf 8 in Version 13.11.2019
  • Seite 4 / 5 Verweis auf Kindschaftsrechtsreform 1998 (Punkt 2) wurde komplett in Version 13.11.2019 gestrichen und damit die von den Forschern angesprochene, implizite Evaluation der Reform 1998 (Anm: dürfte im BMFSFJ unerwünscht sein, da sich die Empfehlungen weitgehend mit der ungeliebten Proksch-Studie decken)

Unter „2.3 Studiendesign / Stichproben und Methoden“ wurde der Teil der Methodik erheblich gekürzt (von rund 10.5 Seiten auf eine Seite). Die Inhalte sind in der Version 13.11.2019 dann in den Teil „Basisstudie“ überführt worden.

Inhaltliche Prüfungen der Abweichungen zwischen den Versionen

Zwischen den Versionen 02.05.2019 und 13.11.2019 gab es nicht nur Änderungen in der Struktur, sondern auch inhaltliche Änderungen. Während einige der Änderungen lediglich der besseren Darstellung dienten, zielten einige auch auf eine Veränderung der Studienaussagen ab, wie es vermutlich im Interesse des BMFSFJ liegen dürfte.

Hauptteil (13.11.2019) bzw. „Studienverlauf“(02.05.2019)

Zur Befragung zu häuslicher Gewalt in Frauenhäusern wurde am 02.05.2019 noch eindringlich auf die hohe Selektivität der Stichprobe und dass die Aussagen „nur mit extremer Vorsicht“ interpretiert werden können. In der Basisstudie vom 13.11.2019 heißt es dann nur noch „vorsichtig interpretiert“.

In der Version 13.11.2019 wurde dann noch ein gut 5-seitiger Ergebnisteil mit Empfehlungen eingefügt. Aussagen unter anderem:

„Im Vergleich zur internationalen Forschung erweisen sich die Umgangsmodelle bei der in Deutschland durchgeführten Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ als weniger bedeutsam für das Kindeswohl. Vielmehr weisen Kinder beispielsweise dann eine hohe gesundheitsbezogene Lebensqualität auf, wenn neben dem Kontakt zur Mutter auch ein intensiver Kontakt zum Vater, und eine gute Beziehung zu Geschwistern und Großeltern besteht. Unabhängig vom Umgangsmodell zeigen sich die Kinder in dieser Studie überwiegend zufrieden mit ihrer Lebenssituation, wenn hohe Betreuungsanteile durch beide Elternteile gewährleistet sind. Dieser Zusammenhang bestätigt sich offenbar auch langfristig. Während junge Erwachsene in der retrospektiven Befragung eine Verschlechterung im Verhältnis zum Vater bei geringerer Kontaktintensität schildern, trägt eine höhere Kontaktintensität auch langfristig zu einem positiv bewerteten Verhältnis zum Vater bei. Junge Erwachsene schildern, dass sie vor allem in der ersten Zeit nach der Trennung unzufrieden mit dem Umgang waren, wenn sie überwiegend von einem Elternteil betreut wurden.

Diskussionen und Empfehlungen (nur 02.05.2019)

Dieser Teil wurde systematisch in die Basisstudie (13.11.2019) integriert.

Review

In der Version 02.05.2019 wurde lediglich eine Einleitung eingefügt. Größere Veränderungen gab es dann zwischen den Versionen 02.05.2019 und 13.11.2019.

Die Einleitung wurde umfangreich an die beim Bundesfamilienministerium verwandte Sprachregelung angepasst (u.a. Gleichstellung uvm.).

Der methodische Teil, welcher vorher an anderer Stelle platziert war, wurde aufgenommen, was eine sinnvolle Änderung zu sein scheint.

Aufgenommen wurde ein Verweis auf die seit 2017 bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Wechselmodell. Gestrichen wurde der Hinweis, dass der Gesetzgeber dies nicht explizit vorschreibt. Aufgenommen wurde auch ein Halbsatz zur Verschärfung von Konflikten mit Bezug auf die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht und deren Erkenntnisse bei Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils. In einem Review ist es eher ungewöhnlich, bereits Ergebnisse mit einfließen zu lassen. Vermutlich hatten die Wissenschaftler dies am 02.05.2019 auch deshalb nicht getan. Die Änderung dürfte aber den Interessen des BMFSFJ politisch und ideologisch entsprechen und vermutlich ist diese deshalb in der Version 13.11.2019 aufgenommen worden.

Im Absatz 2.3.2 „Verbreitung des Wechselmodells“ gab es einige sinnvolle Textanpassungen, die teils der Struktur, teils der Lesbarkeit zu dienen scheinen. So wurden z.B. zu benannten Studien noch deren Herkunftsländer ergänzt.

Zum Thema Autonomie und Selbstakzeptanz wurde eine Studie zur Belastung von Kindern im Kontext gerichtlicher Anhörungen eingefügt.

Der Absatz zu den Großeltern wurde ergänzt, mit rechtlichem Bezug und weiteren Forschungen.

Der Abschnitt „Beziehung zwischen den Eltern“ wurde ergänzt um einen Absatz zum Thema Instrumentalisierungsversuche und Loyalitätskonflikt, Einfluss von Mediation, hochkonflikthafte Trennungen und deren eingeschränkte Erreichbarkeit durch Mediation.

Ganzer Absatz zu neuen Partnerschaften und deren Wirkungen wurde ergänzt.

Der Absatz „materielle Ressourcen“ wurde erheblich erweitert, „Gleichstellung“ mit aufgenommen sowie Hintergründe ausschließlich für Mütter in der finanziellen Versorgung angesprochen, auch im Zusammenhang mit neuen Partnerschaften. Keine Ausführungen zur finanziellen Situation von Vätern.

Diskussion und Empfehlung“ wurde deutlich umgearbeitet, Hinweise zur materiellen Grundlage wurden aufgenommen, zur Teilhabe (analog politischer Diskussionen um Teilhabepaket etc.). Der Bezug zu Großeltern wurde noch mal umfangreicher betont. Ausführungen zum Hauptwohnsitz wurden umfangreich umgestellt und in ihrer Aussage verändert. Wurde in der ersten Version noch zwischen Residenz- und Wechselmodell differenziert, stellt die spätere Version ausschließlich auf das Residenzmodell ab.

Der Absatz „Beratung und internationale Beispiele“ ist neu hinzugenommen, welcher vorher an anderer Stelle verortet war. Fokus auf internationale Erfahrungen zu Mediation und Unterstützung von Trennungseltern und deren positive Effekte.

Forschungsdefizite„, der frühere Hinweis der Wissenschaftler, dass Studien über Säuglinge und Kinder im Vorschulalter benötigt würden, da es dort große Forschungslücken gebe, wurde ersatzlos gestrichen.

Bei Empfehlungen hinsichtlich der Ausgestaltung des Umgangs wurde eine Ergänzung aufgenommen, dass sich positive Effekte des Wechselmodells bei konflikthaften Eltern reduzieren können. Hinweis zur Möglichkeit der auch strittigen Anordnung des Wechselmodells wurde komplett gestrichen.

Basisstudie

Es gab erhebliche Änderungen an Aufbau und Struktur. Die vorher im Text integrierten Tabellen und Abbildungen wurden in Anhänge ausgelagert. Dies erscheint sinnvoll.

Umgangs und Umgangsmodalitäten (Kinderinterview), Absatz mit aufgenommen, der die Kontakthäufigkeit differenziert darstellt, je nachdem, ob Mutter oder Vater Obhutselternteil ist (Anm.: ist der Vater Obhutselternteil, sehen die Kinder 3x häufiger ihre Mutter als umgekehrt). (sinnvoll)

Einschub zur Zufriedenheit mit der Umgangsregelung und dass Eltern diese höher einschätzen als die Kinder. (sinnvoll)

In der Version 13.11.2019 wurde die Darstellung der Ergebnisse nun nach Altersgruppen der Kinder differenziert, was eine sinnvolle Ergänzung der Darstellung ist. Weshalb bei der Frage nach der Belastung durch den Umgang diese Differenzierung lediglich für Mütter vorgenommen wurde, ist nicht ersichtlich.

Kindererhebungsverfahren bzw. Globale Dimensionen bei den Null- bis Sechsjährigen, hier wurde der textliche Teil deutlich weiter ausgeführt und erklärt, während am 02.05. viele Darstellungen nur in Grafiken und Tabellen waren (scheint sinnvoll).

ILK bzw. Gesundheitsbezogene Lebensqualität bei Kindern und Jugendlichen, textliche Teil und Erläuterung der Erhebung eingefügt (scheint sinnvoll)

KANN bzw. Ressourcen bei Kindern und Jugendlichen, textliche Teil und Erläuterung der Erhebung eingefügt (scheint sinnvoll)

SDQ bzw. Psychische Auffälligkeiten und prosoziales Verhalten bei Kindern und Jugendlichen, textliche Teil und Erläuterung der Erhebung eingefügt (scheint sinnvoll)

In Version 02.05. war unter dem Punkt „Häusliche Gewalt“ noch die Frage nach Hochschulabschluss gerutscht (wohl fehlerhaft), wurde mit 13.11.2019 korrigiert und zutreffend in 3.2.2.5 Sozioökonomische Faktoren verschoben.

In vielen Punkten wurde eine differenzierte Darstellung nach Müttern und Vätern getroffen, welche in der vorherigen Version nicht enthalten war. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung der Darstellung.

Umgangsmodell, hier gab es eine andere Ausformulierung mit Aufnahme des „pendelns“:

02.05.: „Die Frage, ob ihr Kind Umgang mit dem anderen Elternteil hat, beantworten 89,6% mit ja. 71,5% der Familien realisieren das Residenzmodell

13.11.: „Die Frage, ob ihr Kind Umgang mit dem anderen Elternteil hat, beantworten 89,6% mit ja. Bei 71,5% der Familien lebt das Kind/ Ieben die Kinder überwiegend bei einem Elternteil, bei 28,5% pendeln die Kinder zwischen den Haushalten.“

(Anm: Begriff ist belastet aus der Alleinerziehenden-Szene. Kinder „pendeln“ in jedem Betreuungsmodell, teilweise im Residenzmodell häufiger als im Wechselmodell / Doppelresidenz).

Kinderinterview

Umstellung der Formulierung von Residenzmodell und Wechselmodell auf „hohen Betreuungsanteil“ (scheint angemessen), Beispiel:

02.05. „Kinder sind mit dem Wechselmodell tendenziell zufriedener, wobei 95% der Kinder in beiden Betreuungsmodellen mit ihrer Lebenssituation zufrieden sind.“

13.11. „Kinder mit hohen Betreuungsanteilen durch beide Elternteile sind tendenziell zufriedener mit ihrer Lebenssituation, wobei 95 % der Kinder in beiden Betreuungsmodellen mit ihrer Lebenssituation zufrieden sind.“

Größerer, bedeutender Absatz zur Berücksichtigung der Wünsche von Kindern bei der Umgangsregelung eingefügt und dortigen überraschenden Erkenntnissen.

Diskussion und Empfehlungen wurde in Hauptstudie eingefügt, war ursprünglich am 02.05. noch gesonderter Teil.

Die Basisstudie scheint von den Änderungen 02.05. zu 13.11. in der Form der Darstellung profitiert zu haben.

Diskussion und Empfehlung (gesondert überprüft)

Begriff „Wechselmodell“ wurde einleitend gestrichen und durch „ihre Kinder abwechselnd betreuen“ ersetzt.

Eingefügt: „Die Betonung der Väter als wichtige Bezugsperson darf indes nicht als Nachrangigkeit von Müttern verstanden werden.“ Weshalb, bleibt unklar.

Einfügung des Absatzes „Wirtschaftliche Grundlagen und Umgang“, Textteile dorthin kopiert und auch neu eingefügt, dass wirtschaftliche Gründe für die Wahl des Betreuungsmodells keine Rolle gespielt hätten, dieses Problem aber vor allem in Ballungsgebieten bestehe.

Einfügung des Teil-Absatzes „Zufriedenheit der Familienmitglieder und Partizipation der Kinder“ mit Differenzierung zu Zufriedenheit und einvernehmliche / strittige Trennung.

Ergänzungen im Absatz „Väter, Geschwister und neue Partnerschaften der Mütter

Umfangreiche Ergänzungen in dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Die Empfehlungen vom 02.05.2019 wurden gestrichen. Hinweise auf die vom Familienministerium gewünschten Vertiefungsmodule wurden gestrichen.

Hinweise auf Erfolge durch Mediation bei der Stabilität der Umgangsregelung wurden gestrichen

Abschnitt „Beratung und internationale Beispiele“ wurde ins Review überführt.

Retrospektive Befragung

Vergleich 2.4. zu 2.5.

Keine inhaltlichen Abweichungen, lediglich abweichende Formatierung

Vergleich 2.5. zu 13.11.

Tabellen und Abbildungen sind wie in den anderen Teilen auch in den Anhang gewandert

Gestrichen wurde folgender Absatz, der zur Einordnung der Aussagekraft durchaus von Bedeutung ist:

„Alters- und geschlechtsspezifische Detailfragen lassen sich in dieser Studie durch statistische Signifikanztests nur schwer beantworten, da der Großteil aller eingebundenen jungen Erwachsenen weiblichen Geschlechts und 18 Jahre alt ist, d.h. keine Altersvarianz vorliegt. Damit einher gehen eine generell geringe Varianz in den Daten und folglich eingeschränkte Analyse-Möglichkeiten.

Über die Bundesländer wird geprüft, ob regionale Unterschiede in der Verteilung des Residenz und Wechselmodells bestehen, bzw. wird ein Ost-West-Vergleich vorgenommen. Darüber hinaus wird geprüft, ob sich die aktuelle Lebenszufriedenheit sowie die Resilienz regional unterscheiden.“

Gestrichen wurde folgender Absatz, der aufzeigt, dass das Ministerium an der Erstellung der Fragen mitgearbeitet hat:

„Neben sozio-demographischen Angaben wurden Informationen zum erlebten Betreuungsmodell, zur Beziehung zu den Elternteilen und zur Beziehung der Elternteile untereinander, zur konkreten Ausgestaltung des Umgangs, zu Beratungsleistungen durch die Jugendhilfe, sowie zu eventuellen familiengerichtlichen Verfahren erhoben. Die angesprochenen Informationen wurden anhand eines gemeinsam mit dem Familienministerium konzipierten Fragebogens gewonnen.“

Umgangsregelung und Begleitumstände – Begriffe Residenz- und Wechselmodell wurden gestrichen und durch „betreut durch einen Elternteil“ oder „von den Eltern abwechselnd“ ersetzt.

Betreuungsmodell wurde mehrfach durch Umgangsregelung ersetzt.

Drei Empfehlungen, die die Forscher aus den Ergebnissen am Ende formuliert hatten, wurden in der Version 13.11.2019 gestrichen.

Diese waren:

  1. Eltern durch Beratung stärken
  2. Kinder durch spezifische Hilfestellung stärken
  3. Familiengerichtsbarkeit durch professionelle Kommunikation mit Kindern stärken

Alle drei Punkte waren am 02.05.2019 noch weiter erläutert worden.

Teilstudie Häusliche Gewalt

Keine Unterschiede in den Versionen 2.4. und 2.5.

Begründung für die Datenreduktion der Hauptstudie

02.05. vier weitere Fragen nach Umgangspflegschaft und Sachverständigengutachten gestrichen.

02.05. Datenreduktion im Kinderinterview wird erstmals dargestellt

Gruppierungsmerkmale Elterninterview

Entfällt ab dem 02.05.2019 komplett

Anhang B

Unterschiede in den Seitenzahlen beruhen ausschließlich auf unterschiedlicher Formatierung.