„Es gehe darum, das Umgangsrecht so zu gestalten, dass es „dem Wohl des Kindes bestmöglich entspricht“. Mit diesem Anspruch wurde die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht 2014 ausgeschrieben. Was folgte, waren Manipulationen am Studiendesign, Verzögerungen und die Abgabe einer vollständigen Studie im Mai 2019. Vermutlich passten deren wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht in die politischen Planungen des Ministeriums und einiger Parteien. Die Studie durfte daher in wissenschaftlicher Form nicht das Licht der Welt erblicken.
Es wurde seitens des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) gelogen und betrogen – früh vermutet, durch die Unterlagen auf dieser Seite bewiesen. Gesetzliche Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden massiv missachtet. Um die Manipulationen später nicht nachvollziehbar zu machen, plante das Ministerium die Vernichtung unabhängig erstellter Studienversionen und bestätigte dies sogar Gerichten (siehe Das IFG-Verfahren).
Für mich stellen sich da Fragen. Sind die Ergebnisse manchen im Ministerium vielleicht nicht genehm, weil sich daraus Schlussfolgerungen für notwendige Reformen im Familienrecht ergeben würden? Möchte das Ministerium der Öffentlichkeit hier etwas vorenthalten? Oder gar Ergebnisse umdeuten?
Seit Jahrzehnten leiden getrennte Eltern und insbesondere deren Kinder unter einem Streit fördernden Familienrecht. Die deutsche Politik aber glänzt mit Untätigkeit.
Es gehört für jeden Politiker aber zum guten Ton, sich auf das „Kindeswohl“ zu beziehen. Eine wohlklingende, aber unverbindliche Worthülse. Ändern könne man am Familienrecht ja nichts, müsse man doch aus Gründen des Kindeswohls genau wissen, welche Auswirkungen dies habe. Internationale Erkenntnisse und Erfahrungen? Blendete man gerne aus. International gibt es diese Erkenntnisse schon seit Jahrzehnten, ebenso wie die Gesetze, die darauf aufbauen. Die Ergebnisse der sog. Proksch-Studie, welche das Bundesjustizministerium zur Evaluation der letzten großen Reform 1998 in Auftrag gegeben hatte und die ähnlichen Handlungsbedarf wie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ aufzeigte, ignorierte man schon seit rund zwei Jahrzehnten.
Die vom Bundesfamilienministerium im Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ sollte für Deutschland erneut objektivierbare Erkenntnisse liefern. Erkenntnisse, aufgrund derer man hätte handeln müssen. Also musste diese Studie verschwinden. Oder so umgeschrieben werden, wie es politisch erwünscht ist. Für letzteres scheint die „Haus- und Hof-Forschungsstätte“ des BMFSFJ unter seiner Direktorin Prof. Sabine Walper ins Spiel gekommen zu sein.
Wir legen auf der Seite „Kindeswohl und Umgangsrecht“ die Fakten dar. Und noch viel wichtiger: Wir veröffentlichen die kompletten Studienergebnisse – offen und transparent so, wie sie von den Wissenschaftlern erstellt wurden. Damit kann sich jeder Bürger ein eigenes, objektives Urteil erlauben.
Obwohl das Bundesfamilienministerium über Jahre hinweg immer wieder Bürger und selbst den Bundestag belog, kam die Wahrheit ans Licht. Es bleibt die Frage, weshalb ein Bundesministerium zu solchen Mitteln greift. Zu Mitteln, die dafür sorgen, dass Kindern weiterhin durch ein kontradiktorisches Familienrecht massiver Schaden zugefügt wird. Eines dürfte sicher sein: Das Wohl der Kinder steht nicht im Fokus des Bundesfamilienministeriums.
Wird der Skandal politisch aufgearbeitet? Werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen? Werden mit Veröffentlichung der Studienergebnisse umgehend die lange überfälligen politischen Änderungen angegangen? Oder werden die ideologischen Widerstände und die Bequemlichkeit, sich nicht mit dieser spannungsgeladenen Thematik beschäftigen zu müssen, weitergehen?
Auf der Seite „Kindeswohl und Umgangsrecht“ werden wir die Entwicklungen begleiten und allen am Kindeswohl interessierten Informationen zur Verfügung stellen, um sich ein eigenes, objektives Urteil zu bilden.
„Es gibt Ergebnisse, die dem stark feministisch geprägten Mitarbeiterinnenstab im Ministerium nicht gefallen.“
Studienergebnisse
Was für Erkenntnisse liefert die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ und was nicht? Sie die Erkenntnisse aussagefähig für den Gesetzgeber?
Es gibt erwartbares und einige Überraschungen.
Das IFG-Verfahren
Wie ein Bundesministerium gesetzliche Auskunftsansprüche von Bürgern verhindern möchte.
Einblicke ins Verfahren und die Frage, welches Demokratieverständnis im BMFSFJ vorherrscht.
Chronik
9 Jahre von der Idee bis zur (erzwungenen) Veröffentlichung.
Wir zeichnen den Weg nach und zeigen alle Fakten und Manipulationen durch das Bundesfamilienministerium und weitere auf.