Wenn das Bundesfamilienministerium Verbesserungen zum Wohle von Kindern versucht zu verhindern
Ursprünglich sollte die Überschrift „Die Skandal-Studie“ heißen. Dies wäre jedoch unangebracht und würde der Arbeit der Wissenschaftler um Prof. Franz Petermann und Dr. Stefan Rücker nicht gerecht werden. Sie haben unter schwierigen Rahmenbedingungen, welche ihnen durch ihre Auftraggeberin, das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), gesetzt wurden, eine Studie zum Thema „Kindeswohl und Umgangsrecht“ erstellt. Sie lieferten eine Daten- und Erkenntnisbasis zu Trennungsfamilien, deren Dynamiken und Wohlergehen abgeliefert, welche es in dieser Tiefe in Deutschland bisher nicht gegeben hatte. Sie arbeiteten transparent, an wissenschaftlichen Standards orientiert und auftragsgemäß.
Der Skandal besteht also nicht in der Studie an sich, sondern in den politischen Ränkespielchen. Schon zu Beginn kam der Verdacht auf, dass die Studie nur erstellt werden sollte, damit sich die Politik ein paar weitere Jahre nicht damit beschäftigen müsse. Dann kamen Änderungen am Studiendesign hinzu, welche so nicht erklärbar waren und auch öffentlich Manipulationsvorwürfe laut werden ließen. Und dann verkündeten die Wissenschaftler, dass sie nach einigen Verzögerungen am 30.04.2019 ihre Studie vollständig im Bundesfamilienministerium abgeliefert hätten. Und es passierte – nichts.
Das Bundesfamilienministerium leugnete, eine vollständige Studie erhalten zu haben, behauptete, nur ungeordnete und nicht einmal nummerierte Loseblattsammlungen als Grob-Entwürfe zu haben. Eine Lüge, wie wir heute wissen. Und es blieb nicht die einzige.
„Es gibt Ergebnisse, die dem stark feministisch geprägten Mitarbeiterinnenstab im Ministerium nicht gefallen.“
Während zahlreiche Bürger und Eltern versuchten, über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Studienunterlagen zu kommen, versuchte das Ministerium eiligst seine Haus- und Hof-Wissenschaftlerin, Prof. Sabine Walper, zur Fertigstellung der Studie, oder sollte man besser sagen, zum ministeriums- und ideologiekonformen Umschreiben, einzusetzen. Trotz aller Verzögerungsversuche, im Sommer 2023 musste das Bundesfamilienministerium die Studienunterlagen in allen vorliegenden Versionen herausgeben.
Wir zeichnen die Chronik der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ nach und schreiben diese fort. Wir legen die Aussagekraft dar und weisen auf Einschränkungen hin. Wichtig und vom größten Interesse, welche Ergebnisse hat die Studie erbracht und was lässt sich daraus für den Gesetzgeber ableiten?
Beantwortet wird auch die Frage, was wann dem Ministerium vorlag. Wir veröffentlichen sämtliche Informationen, die im Rahmen der IFG-Klage herausgegeben werden mussten und zeichnen den Weg dieser Klage nach. Es war eine Story von Lügen, Betrug und Verstoß gegen zahlreiche gesetzliche Vorschriften. Durch ein Bundesministerium, wohl gemerkt, welches erwartet, dass sich die Bürger an geltendes Recht halten. Alle sind gleich, nur das BMFSFJ scheint sich für gleicher zu halten.
Herausgegeben werden mussten insgesamt drei Studienstände – 02.04.2019, 02.05.2019 und 13.11.2019. Wir haben die Unterschiede der Studienversionen geprüft und neben einigen Verbesserungen in der Darstellung auch mehrere Punkte gefunden, die den Anschein erwecken, dass die Auftraggeberin, das Bundesfamilienministerium, versucht hat, auf die Ergebnisse Einfluss zu nehmen. Dabei garantiert Art. 5 GG die Freiheit der Wissenschaft. Es wäre nicht der einzige Verstoß eines Ministeriums, welches dem Namen nach für Familien da sein soll, aber ganz offensichtlich vor allem eigene, politische Ziele verfolgt. Ziele, die Kinder weiterhin belasten und ihnen damit dauerhaften Schaden zufügen.
Ob es jemals eine offizielle Veröffentlichung einer Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ geben würde, war zu dem Zeitpunkt der geplanten Veröffentlichung dieser Seite im August 2023 noch nicht bekannt. Es bestand die Vermutung, dass es sich um in den Kernaussagen andere, politisch erwünschte Ergebnisse handeln werde, als sie die Wissenschaftler von „Kindeswohl und Umgangsrecht“ 2019 abgeliefert haben. Die Vermutung bestätigte sich dann wenige Tage vor dem geplanten Start dieser Seite, als die offizielle Version der Studie ans Tageslicht kam.
Die Befürchtung bleibt, dass das politische Engagement zum Thema „Kindeswohl und Umgangsrecht“ über wohlklingende Sonntagsreden hinaus nicht wahrnehmbar sein wird. Seit Jahrzehnten fehlt jegliche politische Eigeninitiative, den Rückstand gegenüber unseren europäischen Nachbarländern aufzuholen. Und durch den Gesetzgeber gefördertes Kindeswohl, wie es sich an Grundrechten und den Erkenntnissen der Wissenschaft orientiert, wird es in Deutschland wohl auf absehbare Zeit nicht geben.
Die Ergebnisse von „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zeigen, dass die einseitige Förderung von Alleinerziehenden und der Widerstand gegen gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung nicht dem Wohlergehen von Kindern dienen. Da man aber wohl an dieser Ideologie festhalten will, musste die Studie verschwinden oder wunschgemäß umgeschrieben werden. Das ist ein Vergehen an unschuldigen Kinderseelen und an der Freiheit der Wissenschaft.
Und auch der ideologische Widerstand innerhalb des BMFSFJ wird durch Fakten nicht kleiner werden, im Gegenteil. Die Verteidigungsgefechte, um das allein-erziehen-wollen in Deutschland weiterhin zu befördern, werden aus diesem Ministerium vermutlich nur noch intensiver werden.