Bürger, Gerichte und selbst das Parlament wurden jahrelang belogen. Schon seit Jahren sind entsprechende Vorwürfe rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ auch in den Medien (u.a. FAZ, Spiegel, Welt) bekannt. Erstmals liegen nun alles Unterlagen vor und werden veröffentlicht. Unterlagen, die das Ministerium gerne vernichtet hätte, wie es in einem Gerichtsverfahren auf Herausgabe der Studie selbst bestätigt hatte. So ist auch ein Vergleich mit der vor wenigen Tagen durchgestochenen „offiziellen“ Version möglich. Und damit der Nachweis erbracht: Die unter der Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Sabine Walper, vorgenommenen Änderungen sind anscheinend vorgenommen worden, um politisch erwünschte Aussagen zu erhalten. Auf der Seite kindeswohlundumgangsrecht.de werden erstmals sämtliche Unterlagen veröffentlicht, verglichen und analysiert.
31.08.2023
Dazu Markus Witt vom Portal „Kindeswohl und Umgangsrecht“: „Reformen zum Kindschaftsrecht wurden fast ein Jahrzehnt verzögert mit der Begründung, dass man erst Erkenntnisse zum Kindeswohl aus Deutschland benötige, bevor man handeln könne, obwohl diese International umfangreich vorliegen. 2019 legten die Wissenschaftler diese dann auch vor. Diese passten offensichtlich nicht ins politische Konzept. Es ist ein Skandal und ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft. Gesetzgeberische Entscheidungen zum Wohl unserer Kinder müssen auf der Basis von Fakten und nicht von Ideologien eines Ministeriums getroffen werden“.
Das der Deutsche Gesetzgeber von wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Kindeswohl nicht viel zu halten scheint, wurde schon vor gut 20 Jahren bewiesen. Damals wurde im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine Evaluation der Sorgerechtsreform 1998 durchgeführt. Viele der Empfehlungen, welche wie bei „Kindeswohl und Umgangsrecht“ gemeinsame Elternschaft gestärkt hätten, wurden schon damals gegeben. Umgesetzt wurden sie nie. Die sog. Proksch-Studie verschwand sang- und klanglos in den Aktenschränken der Ministerien, ohne dass ihre Erkenntnisse zum Wohle der Kinder und zur Entlastung der Eltern in Gesetzgebungsverfahren einflossen.
Die originalen Unterlagen zur Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ sollten nie bekannt werden. Um jeglichen Manipulationsvorwürfen aus dem Weg gehen zu können, sollten die Unterlagen vernichtet werden, wurden nicht einmal vorschriftsmäßig als Akte geführt. Selbst eine parlamentarische Überprüfung wäre so unmöglich gewesen. Nur durch die Beharrlichkeit eines Rechtsanwalts und Vaters aus Potsdam konnte dies verhindert, die Unterlagen vor der Vernichtung bewahrt und das Bundesfamilienministerium in zwei Instanzen zur Herausgabe verurteilt werden.
So war es auch möglich nachzuweisen, dass in der „offiziellen“ Version, welche vor wenigen Tagen scheinbar ohne Wissen des Bundesfamilienministeriums durch die ursprünglichen Wissenschaftler auf deren Website veröffentlicht wurde, nachzuweisen, wie in den letzten vier Jahren manipuliert wurde.
Unter der Führung der Direktorin des Deutschen Jugendinstitutes, Prof. Sabine Walper, wurden komplette Studienteile ausgelassen und nicht mehr berücksichtigt, Hinweise zu den Manipulationen durch das BMFSFJ wurden entfernt. Während in einigen Auswertungen auf einmal 65 Kinder mehr vorhanden gewesen sein sollten, fehlten in anderen plötzlich weit über 100 Kinder. Relevante Aussagen, welche politisch eher unerwünscht gewesen sein dürften, wurden durch eine andere Darstellung unsichtbar gemacht. Eine erste Analyse der Änderungen ist auf der Seite kindeswohlundumgangsrecht.de veröffentlicht. Ebenso die vollständige Chronik zur Studie und eine Analyse der Änderungen, welche wohl bereits 2019 unter Einfluss des Ministeriums entstanden sind.
Nachgewiesen ist nun auch: bereits seit Mai 2019 lag dem Ministerium eine vollständige Studie vor. Mehrfach behauptete das Ministerium, dass es keine Studie, sondern nur unvollständige Entwurfsteile ohne Gliederung und Seitenzahlen vorzuliegen hätte. Unwahr, wie nun nachgewiesen werden konnte. Selbst das Parlament wurde hier über Jahre und mehrfach falsch informiert.
„In der aktuellen, politischen Diskussion um eine Neugestaltung des Familienrechts und der Rahmenbedingungen für Kinder nimmt Bundesfamilienministerin Paus ja auch in der Koalition eine sehr offensive Position ein. Die nun bekanntgewordenen Vorgänge innerhalb ihres Ministeriums beweisen aber, dass dort das Wohl der Kinder nicht im Fokus steht und man eher einer eigenen Ideologie zu Lasten von Kindern und zur Verhinderung gemeinsamer Elternschaft folgt, welche mit Fakten und Wissenschaft nicht vereinbar ist“, so Witt.
Der Skandal müsse politisch aufgearbeitet, die verantwortlichen Mitarbeiter innerhalb des Bundesfamilienministeriums aus dem Dienst entfernt werden.
Denn nicht nur, dass zum Wohle von Kindern dringend notwendige Reformen zur Stärkung gemeinsamer Elternschaft erneut über fast ein Jahrzehnt verschleppt wurden. Es wurden auch ca. 2 Mio. EUR Steuergelder für eine wissenschaftliche Studie aufgewandt, welche so manipuliert wurde, das politisch erwünschte, aber wissenschaftlich nicht belastbare Ergebnisse veröffentlicht wurden.
Die vor gut zwei Wochen auf der Web-Seite des Bundesfamilienministeriums veröffentlichte Ankündigung, in Kürze die Ergebnisse der Studie veröffentlichen zu wollen, wurde im Laufe dieser Woche wieder gelöscht.
Kontakt: Markus Witt, Tel. 0177 235 68 21, kontakt@kindeswohlundumgangsrecht.de
2 Gedanken zu “Nachgewiesen: Bundesfamilienministerium manipulierte Studie zum Kindeswohl”
Wenn die im Text geschilderten Vorwürfe zutreffen, wäre das ein schwerwiegender Fall von wissenschaftlicher und politischer Unredlichkeit, der möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Auch wäre das ein erheblicher Skandal, der die Integrität des wissenschaftlichen Prozesses und das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Institutionen beschädigt. Die Manipulation von Forschungsergebnissen für politische Zwecke wäre ein Verstoß gegen wissenschaftliche und ethische Standards.
Was wären mögliche Folgen?
– Strafrechtliche Untersuchung: Bei Vorliegen von Anhaltspunkten könnte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen.
– Parlamentarische Untersuchung: Das Parlament könnte eine Untersuchungskommission einrichten.
– Öffentliche Aufklärung: Medien und unabhängige Institutionen könnten die Vorwürfe untersuchen und öffentlich machen.
– Rechtliche Schritte: Betroffene könnten zivilrechtliche Klagen einreichen.
Mögliche Verstöße gegen Gesetze könnten in den Bereichen Amtsmissbrauch, Falschaussage liegen, abhängig von den spezifischen Umständen des Falls.
Es besteht dringender Reformbedarf!
Familien werden undemokratisch und gewalttätig behandelt sie werden ihrer Menschenrechte betrogen in diesem Bereich!