Das BMFSFJ antwortet tatsächlich auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" kann danach nur durch Zeitreisen ordnungsgemäß fertiggestellt worden sein - und vor allem ohne die erhobenen Daten. Die Märchenstunden geht weiter und Dr. Büttner und Prof. Walper reden sich immer weiter um Kopf und Kragen.
Welche Forschungsdaten wurden der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht zugrunde gelegt und was ist der Inhalt des Vergleiches zwischen dem BMFSFJ und dem Bundesdatenschutzbeauftragten? Wir fragen nach.