Familienmodelle in Deutschland (FAMOD) lautet der Titel einer Studie, die die Auswirkungen von Betreuungsmodellen nach einer Trennung untersuchen sollte. Die Richtung war damit vergleichbar der von „Kindeswohl und Umgangsrecht“. Bemerkenswert sind jedoch die Umstände, unter denen diese Studie zustande kam und welche Ergebnisse sie lieferte. Ergebnisse, die 1:1 ins politisch erwünschte Schema passten. Ergebnisse, die sich aber bei genauer Prüfung der Fakten nicht halten lassen. Kurz: FAMOD scheint eine „Trojanische Wechselmodellstudie“ zu sein.
Autoren der Studie waren Prof. Tobias Helms und Prof. Anja Steinbach. Wie in Deutschland leider üblich wurden fast ausschließlich Mütter befragt. Die Daten der Umgangselternteile, zumeist Väter, wurden in die Auswertung gleich gar nicht mit einbezogen. In der Darstellung wurde zwischen Residenz, asymmetrischen und symmetrischen Wechselmodell unterschieden. Immer dort, wo es scheinbar Vorteile für das symmetrische Wechselmodell gab, wurde auf diese Differenzierung aber verzichtet.
Wie bei FAMOD gearbeitet wurde.
Wissenschaftliche Quellen wurden nur selektiv berücksichtigt. Und schlimmer, einige Quellen wurden nachweislich falsch wiedergegeben. Es muss vermutet werden, dass auch hier manipuliert werden musste, um erwünschte Ergebnisse herbeizuschreiben, welche sich anhand von Fakten nicht halten lassen. Mit „Wissenschaft“ hat dies jedoch wenig zu tun.
Der erste Teil der FAMOD-Veröffentlichung beschäftigte sich mit dem Wohlergehen der Kinder. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse nicht etwa in einem wissenschaftlichen Journal, sondern in der juristischen Zeitschrift FamRZ, deren Mitherausgeber einer der Autoren, Prof. Helms, ist. Und es wurde geliefert, was politisch erwünscht war: das Asymmetrische Wechselmodell wäre besser als das symmetrische. Ergebnisse, die es nach bisherigem Kenntnisstand weltweit noch nie gegeben hatte. Selbst die Autorin, Prof. Anja Steinbach, traute sich nicht, diese Behauptung in internationalen Veröffentlichungen zu wiederholen.
Zu diesem ersten Teil der Veröffentlichung wurde eine ausführlichen Analyse und Einordnung erstellt und bei Researchgate veröffentlicht. (Einschätzung zur FAMOD-Studie – die trojanische Wechselmodellstudie?)
Der zweite Teil der FAMOD-Veröffentlichung sollte dann das Wohlergehen von Eltern in den verschiedenen Betreuungsmodellen darstellen. Korrekt wäre aber gewesen, dass es um das Wohlergehen von Müttern ging, da auch dort Väter teils explizit ausgeklammert werden. Einen möglichen Zusammenhang, dass Mütter in Deutschland sich aufgrund der geltenden Rechtslage im Unterhaltsrecht im asymmetrischen Wechselmodell mit maximaler Betreuungsentlastung und gleichzeitig vollem Unterhaltsanspruch am wohlsten fühlen könnten, wollten die Autoren nicht erkennen. Zumindest merkwürdig, war doch mit Prof. Helms ein ausgemachter Familienrechts-Experte Mit-Autor der Studie. Eine Analyse dieses zweiten Teils ist noch in Arbeit.
FAMOD für Gesetzgeber ungeeignet
FAMOD unterliegt in seiner Aussagekraft diversen Einschränkungen. Vor allem kann sie keine Aussagen zu strittigen Trennungen liefern. Also zu den Konstellationen, für die der Gesetzgeber vorrangig Regelungen zu treffen hat.
Wie aber hängt FAMOD mit „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zusammen? FAMOD startete 2018 – also zu dem Zeitpunkt, als bereits erste Ergebnisse zu „Kindeswohl und Umgangsrecht“ erkennbar waren. Mit Veröffentlichung von FAMOD kannte die Bundesregierung an Forschungsergebnissen zu Betreuungsmodellen nur noch die FAMOD-Studie (siehe Chronik). Auf die lange erwartete Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ wurde mit keinem Wort mehr Bezug genommen.
Ins Bild passt auch, dass es wohl einen Experten-Gespräch zur Frage der gesetzlichen Regelung der Betreuungsmodelle im Bundesjustizministerium gegeben haben soll. Anwesend soll die FAMOD-Autorin Prof. Steinbach gewesen sein. Weitere Experten wie Prof. Sünderhauf oder Dr. Rücker waren nicht eingeladen. Aber Prof. Steinbach soll an dem Termin nicht als einzige Expertin teilgenommen haben. Begleitet wurde sie wohl von Frau Prof. Sabine Walper, Direktorin des Deutschen Jugendinstituts und diejenige, die auf „Empfehlung“ des Bundesfamilienministeriums mit der Fertigstellung bzw. „Modifikation“ der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht beauftragt wurde.
Ist politisch unbeeinflusste Wissenschaft zu Trennungsfamilien in Deutschland überhaupt noch möglich?
Das FAMOD einen Beitrag zur Regelung des Familienrechts leisten kann, muss ebenso in Zweifel gezogen werden wie deren grundsätzliche Aussagekraft. Zu massiv sind die nachgewiesenen wissenschaftlichen Fehler und „Auslassungen“.
Und erneut stellt sich die Frage, ob wissenschaftliche Forschung zu Trennungskindern und deren Wohlergehen in Deutschland unabhängig von politischen Einflüssen möglich ist. Proksch lieferte wissenschaftlich erhobene Befunde ab, die die Politik nicht beachtete. FAMOD und „Kindeswohl und Umgangsrecht“ lassen an der politischen Unabhängigkeit erhebliche Zweifel aufkommen.
Die internationale Forschung hingegen liefert schon seit Jahrzehnten klare Belege dafür, dass die Doppelresidenz für Kinder in der Regel bessere Bedingungen für ein gesundes und entwicklungsförderndes Aufwachsen bieten kann. Und in vielen Ländern können die Ergebnisse der gesetzgeberischen Umsetzungen eindrucksvoll nachvollzogen werden.